12 Apr 2016

Hinweise bei Vorladungen

Da wir in letzter Zeit vermehrt wieder Anfragen bekommen, wie man sich bei Vorladungen zu verhalten habe, hier nochmal ein kurzer Auszug aus unserer Broschüre (weiterhin erhältlich am Szene-Infostand im Stadion!). Wir werden zeitnah auch wieder in Zusammenarbeit mit der Szene Köpenick einen Workshop zu diesem Thema veranstalten.

[…] Die Polizei muss einem mitteilen, dass man als Zeuge befragt wird. Grundsätzlich gilt hier: Wenn du aussagst, muss es der Wahrheit entsprechen! Ansonsten kann es sein, dass du selbst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens riskierst. Es ist weder strafbar noch ordnungswidrig, bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht aufzutauchen. Der Vorladung als Zeuge durch die Polizei musst du also nicht Folge leisten.
Es kann dann aber passieren, dass eine staatsanwaltliche oder richterliche Vernehmung angeordnet wird, zu der du wiederum erscheinen musst. Ein Anwalt an deiner Seite als Zeugenbeistand ist immer möglich. Bitte immer vom Anwalt beraten lassen, möglicherweise hast du ein Zeugnis- oder Aussageverweigerungsrecht.

Finger weg von sogenannten Aussagen, um einen Freundschaftsdienst zu leisten! Gerichte lassen sich nicht gern belügen.

Bei einer Vorladung als Beschuldigter informier uns bitte schnellstmöglich, wir vermitteln dir einen Anwalt. Wir raten eher dazu, die Vorladung nicht telefonisch abzusagen.
Zunächst gilt immer erstmal:
„Schweigen ist die schärfste Waffe der Verteidigung“ […]